Karriereberatung nach Jobverlust

Neue Perspektiven entwickeln

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Im Detail
Sie wurden betriebsbedingt gekündigt oder Ihr Arbeitsplatz fällt dem Strukturwandel zum Opfer?
Jetzt stehen Sie vor der Frage: Wie geht es weiter?

Jobverlust oder Kündigung werfen oft Fragen auf und können emotional herausfordernd sein. Ich helfe Ihnen, Ihren beruflichen Übergang zu erleichtern, Chancen zu entwickeln und mit einer positiven Denkweise neu durchzustarten – motiviert und zuversichtlich.

In der Karriereberatung nach Kündigung oder Jobverlust begleite ich Sie auf Ihrem Weg – strukturiert, wertschätzend und lösungsorientiert.
Ihre Vorteile
  • Klarheit & Selbstbewusstsein

    -Klärung der aktuellen Situation: Wo stehe ich gerade?
    -persönliche Stärken erkennen
    -Ziele entwickeln: Wo möchte ich hin?
    -Identifikation neuer beruflicher Möglichkeiten

  • Zuversicht & Resilienz

    -Umgang mit Absagen & Rückschlägen
    -Entwickung einer positiven zukunftsgerichteten Haltung

  • Bewerbungsstrategie

    -zielgerichtete Jobsuche basierend auf beruflichen Werten und Zielen
    -Bewerbungsunterlagen & Selbstpräsentation
    -Hilfe bei der Integration von Stärken und Kompetenzen in Lebenslauf und Anschreiben
    -Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Umgang mit Nervosität

FAQ
  • An wen richtet sich Karriereberatung?

    -an all diejenigen, die durch betriebsbedingte Kündigung, Stellenabbau oder Branchenwandel ihren Job verloren haben
    -an Fach- und Führungskräfte, die sich neu orientieren oder neu positionieren möchten
    -an Menschen, die sich beruflich neu sortieren und ordnen möchten

  • Wie lange dauert Karriereberatung nach Jobverlust?

    Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen. Der Rahmen bewegt sich der Regel zwischen 3-10 Sitzungen à 60 oder 90 Minuten.

  • Muss ich die Kosten für die Karriereberatung selbst bezahlen?

    In einigen Fällen übernehmen Arbeitgeber bzw. Unternehmen im Rahmen eines so genannten Outplacement-Coachings die Kosten – insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen oder Stellenabbau. Falls es keine Förderung gibt, müssen Sie als Selbstzahler die Kosten tragen.